Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zur Gänze sowohl an Unternehmen mit gültiger österreichischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als auch an Privatpersonen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.
2. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kann in jedem Fall nur durch die Annahme eines zum Zeitpunkt der Angebotsannahme laut von uns mitgeteilter Gültigkeit gültigen Angebots durch den Kunden zustande kommen.
Gewerbetreibende mit gültiger österreichischer UID-Nummer können ein Angebot entweder auf der Webseite im Benutzerkonto (unter dem Punkt "Meine Bestellungen") oder schriftlich per E-Mail annehmen.
Erfolgt eine schriftliche Angebotsannahme außerhalb der von uns angegebenen Gültigkeit, gilt kein Vertrag als zustandegekommen.
Privatpersonen können ein Angebot ausschließlich über Ihr Benutzerkonto nach Bezahlung per Vorauskasse annehmen.
3. Preise und Preisanpassungen
3.1 Allgemein: Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive MwSt.Ein Vertrag kommt
erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
Preisangaben im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Für Verbraucher: Es gilt der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
3.3 Für Unternehmer (B2B): Sollten sich zwischen Vertragsschluss und Auslieferung die Kosten für Materialien,
Energie, Rohstoffe oder Logistik ändern, ist das Unternehmen berechtigt, die am Auslieferungstag gültigen Preise anzuwenden.
Übersteigt die Preiserhöhung ein zumutbares Maß, hat der Unternehmer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung vom
Vertrag zurückzutreten.Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen, um Lieferengpässe auszugleichen.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Für Privatkunden ist eine Vorauszahlung bei Bestellung zu leisten. Dies kann via Sofortüberweisung oder Kreditkartenzahlung über
unseren externen Zahlungsdienstleister erfolgen.
Für Unternehmenskunden mit gültiger UID-Nummer ist nur der Kauf auf Rechnung möglich.
Wurde keine gegenteilige Vereinbarung getroffen, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem
Geschäftskonto als geleistet.
Wird nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, werden wir schriftlich (per E-Mail) über eine angemessene Nachfrist informieren. Außerdem sind wir bei Geschäften mit Unternehmenskunden berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10,73% (Quelle: WKO / ÖNB) zu verrechnen. Bei Verbrauchergeschäften fallen in diesem Fall 4% Verzugszinsen an.
5. Vertragsrücktritt
Der Vertragsrücktritt richtet sich nach geltendem Recht.
Bei Zahlungsverzug innerhalb der vorgegebenen Frist sind wir nach verstreichen der von uns kommunizierten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die den Gläubigern entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzten, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassonstitutes gebürenden Vergütungen ergeben.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Die Auslieferung erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Waren befinden sich zu keinem Zeitpunkt physisch in unserem Besitz. Das Geschäft ist per Definition ein Streckengeschäft.
Unsere Verkaufspreise beinhalten die Kosten für Zustellung. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart laut Angebot übernommen (Annahmeverzug) sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten der Rücklieferung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und zusätzliche entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen ist zur Erbringung und Berechnung von Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Kunden verwendbar sind und keine erheblichen Mehrkosten entstehen.
8. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist (siehe auch Punkt 2. "Zustandekommen des Vertrags"), sowie allen technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9. Selbstabholung
Bei Bestellungen mit vereinbarter Selbstabholung ist der Käufer verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bestelleingang abzuholen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abholung, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung einseitig zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich etwaiger angefallener Aufwendungen oder individuell angefertigter Leistungen rückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Erfüllungsort
Ungeachtet einer abweichend vereinbarten Lieferadresse gilt als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart.
11. Schadensersatz
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns - bei einem Streckengeschäft dem Lieferanten - ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre, für unbewegliche Sachen 3 Jahre ab Lieferung/Leistung.
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
12. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltungsmachung
Alle Waren werden vom Zulieferer unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtig, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware-insbesondere durch Pfändungen-verpflichtet sich der Kunde,
auf unser Eigentum oder das Eigentum unseres Lieferanten hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der
Kunde Unternehmer, zu dessen ordentlichen
Geschäftsbetrieb nicht der Handel mit dem von uns erworbenen Waren gehört, darf
er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisförderung über die
Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesonders für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
oder der Verschlechterung.
In Fällen, in denen der Lieferant direkt an unseren Kunden liefert, gilt ein nachgeschalteter
Eigentumsvorbehalt als vereinbart.
13. Rechtswahl. Gerichtstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
14. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt
gegebene Adresse gesendet werden.
Siehe auch: Datenschutzerklärung
15. Höhere Gewalt
15.1 Für Unternehmen (B2B):
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von
WIFRA liegt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Cyber-Angriffe, Feuer- und Explosionsschäden, Epidemien oder Pandemien
(unabhängig davon ob von der WHO erklärt), hoheitliche Maßnahmen und behördliche Verfügungen),
die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher WIFRA die Ware bezieht, reduzieren, so dass
WIFRA ihre vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer
Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist WIFRA (i) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer
Auswirkungen von ihrer vertraglichen Verpflichtungen entbunden und (ii) nicht verpflichtet, die Ware bei
Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des
betroffenen Geschäfts für WIFRA nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten von WIFRA
vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist WIFRA berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
15.2 Für Verbraucher (B2C):
Sollte die Lieferung oder Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen,
Krieg, Pandemien oder unvorhersehbare behördliche Maßnahmen), die außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen, vorübergehend verzögert werden, verlängert sich die Lieferfrist
um die Dauer dieses Ereignisses. Wir werden Sie über den Eintritt und das voraussichtliche
Ende eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren. Sollte die Verzögerung länger als acht Wochen
dauern, sind sowohl Sie als auch wir berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits von Ihnen geleistete Zahlungen werden im Falle eines Rücktritts unverzüglich an Sie zurückerstattet.
Stand: März 2026
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